TSV 08 Groß Schneen e.V.

 

 

Niedersächsischer Fußballverband e.V.

Rechts- und Verfahrensordnung

 

Stand: Juli 2011

§ 39

Vereinspflichten

 

(1) Jeder Verein ist auf seinem Platz für den Schutz und die Sicherheit des Gegners, des Schiedsrichters, der Schiedsrichterassistenten und aller Mitglieder der Organe verantwortlich.

Ebenso ist er verpflichtet, für ein sportliches Verhalten der Zuschauer zu

sorgen. Der Schutz erstreckt sich, besonders auch für den Schiedsrichter, bis zur Ortsgrenze.

(2) Die Vereine sind auch für das Verhalten ihrer Anhänger auf fremden Plätzen verantwortlich.

(3) Verstößt ein Verein gegen diese Vorschriften, so wird er nach den Strafbestimmungen bestraft. Trifft die Hauptschuld an etwaigen Ausschreitungen den Gastverein und seine Anhänger, so wird die Hauptstrafe gegen diesen Verein (einschl. Platzsperre und Sperre) verhängt.

(4) In schweren Fällen der Verletzung der Platzdisziplin können das Verbandspräsidium

bzw. der Bezirksvorstand oder der geschäftsführende Kreisvorstand im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit vorläufige Platzsperren verhängen.